Vernetzung

An dieser Stelle finden Sie Hinweise zu Projekten und anderen Initiativen, die sich mit dem Thema Kinder/Kindheit aus philosophischer Perspektive befassen.



Forschungsprojekt: Soziale Gerechtigkeit und Kinderarmut, Universität Salzburg


In diesem vom Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) geförderten Projekt untersuchen Gottfried Schweiger (Projektleiter), Mar Cabezas und Gunter Graf Kinderarmut aus Perspektive einer philosophischen Theorie der sozialen Gerechtigkeit für Kinder. In drei zusammenhängenden Forschungsbereichen werden drei zentrale Fragen beantwortet: Worin besteht soziale Gerechtigkeit für Kinder? Welche Verletzungen von sozialer Gerechtigkeit gehen mit Kinderarmut einher? Wer ist dafür verantwortlich, Kinderarmut zu lindern und soziale Gerechtigkeit für von Armut betroffene Kinder sicherzustellen

Das Projekt hat eine Laufzeit von 36 Monaten, vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2017, und ist am Zentrum für Ethik und Armutsforschung an der Universität Salzburg angesiedelt. Internationale KooperationspartnerInnen sind Mario Biggeri (Ökonomie, Florenz), Caroline Hart (Erziehungswissenschaften, Sheffield), Ortrud Leßmann (Ökonomie, Hamburg) und Colin Macleod (Philosophie, Victoria).

Alle weiteren Informationen sind auf der Projektseite zu finden: www.child-poverty.org

Forschungsprojekt: Paternalismus und der moralische Status von Kindern

Paternalistische Eingriffe gegenüber Kindern werden häufig damit gerechtfertigt, dass diese noch nicht über die notwendigen Autonomiefähigkeiten verfügen. Während diese Auffassung mit Blick auf jüngere Kinder plausibel erscheint, wird sie problematisch, wenn man ältere Kinder in den Blick nimmt. Einerseits scheinen viele von diesen schon die Bedingungen für Autonomie zu erfüllen, welche bei Erwachsenen Grundlage für die Zuschreibung voller Autonomierechte sind. Und andererseits scheint es Erwachsene zu geben, die nicht in höherem Masse als ältere Kinder/Jugendliche autonom sind. An dieser Stelle entsteht ein Dilemma: Entweder man gesteht älteren Kindern und Jugendlichen weitreichende Autonomierechte zu oder man akzeptiert, dass Erwachsene, welche die gleichen Fähigkeiten besitzen, auch paternalistisch behandelt werden dürfen.

Im  Forschungsprojekt wird untersucht, wie dieses „Dilemma“ auf philosophisch befriedigende Weise gelöst werden kann. Dabei werden drei Ansätze unterschieden: (a) autonomiebasierte Ansätze, denen zufolge der Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern in der Fähigkeit zum Treffen eigener Entscheidungen liegt; (b) wohlergehensbasierte Ansätze, gemäss derer sich die Ungleichbehandlung auf die unterschiedliche Fähigkeit zu guten oder richtigen Entscheidungen zurückführen lässt; und (c) alternative Ansätze, denen zufolge sich die Unterscheidung am moralischen Status „Kindheit“ festmachen lässt.

Das Projekt verfolgt die Arbeitshypothese, dass die Ungleichbehandlung von Erwachsenen und Kindern nicht (allein) mit unterschiedlichen Eigenschaften/Fähigkeiten begründet werden kann, sondern dass die Idee von Kindheit als globalem Status mit eigenständiger normativer Bedeutung zentral ist. Dabei wird angenommen, dass die Zuschreibung dieses Status zwar bis zu einem gewissen Grad „willkürlich“ bleiben muss, sich aber normative Gründe für seine Zuschreibung in relationalen Eigenschaften sowie dem Wert von Kindheit finden lassen.

Das Projekt wird vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) gefördert und von Peter Schaber, Johannes Giesinger und Holger Baumann von 01.01.2016 - 31.12.2018 durchgeführt. Weitere Informationen finden sich hier.

Forschungsschwerpunkt „Der moralische Status des Kindes in der Medizin“, Ethik und Geschichte der Medizin, Universität Göttingen


Eine Vielzahl bioethischer Probleme berührt die moralischen Interessen oder Rechte von Kindern, so in der Reproduktionsmedizin, bei der genetischen Diagnostik, bei der Forschung mit Minderjährigen, bei der Sterbehilfe, beim Enhancement, bei Schönheitsoperationen für Jugendliche, beim Umgang mit ADHS oder Intersex, bei der genitalen Verstümmelung von Mädchen oder – wie kürzlich deutlich geworden – bei der Beschneidung von Jungen. Doch die Bioethik ist auf diese Probleme schlecht vorbereitet. Ein wesentlicher Grund dafür ist eine Tendenz der philosophischen Ethik, Kinder betreffende Fragen als marginal zu behandeln oder gar ganz zu ignorieren. Es ist immer noch die Regel, dass Abhandlungen zu zentralen ethischen Begriffen wie Selbstbestimmung, Freiheit oder Würde die Situation von Kindern unberücksichtigt lassen, so als ob nur Erwachsene als moralische Subjekte in Frage kommen. Dagegen fördert die entwicklungspsychologische Forschung mehr und mehr zu Tage, wie selbstverständlich schon Kleinkinder moralisch fühlen und handeln. Sie werden schon lange nicht mehr als jene vormoralischen Wesen angesehen, von denen Jean Piaget und Lawrence Kohlberg noch ganz selbstverständlich ausgingen.
Eine interdisziplinäre Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der Universität Göttingen befasst sich mit der Ethik in der Kinderheilkunde und Jugendmedizin. Erforscht werden einerseits grundsätzliche Fragen des moralischen Status des Kindes und der moralischen Funktion der Familie sowie konkrete Problemen der Praxis, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit psychiatrischen Erkrankungen, die Selbstbestimmung von Minderjährigen mit Intersex oder die Probleme der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Kontakt:
Universitätsmedizin Göttingen

 

Forschungsprojekt: Das Kindeswohl im ethischen Konflikt: Knochenmark- und Blutstammzellspenden von Kindern an Familienmitglieder, Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung, Universität zu Lübeck

 

Projektverantwortliche:
Prof. Dr. Christoph Rehmann-Sutter
Prof. Dr. Christina Schües

Bei Krankheiten, die mit einer Transplantation von hämatopoietischen Stammzellen behandelt werden können, gibt es einen grundlegenden rechtlichen und ethischen Konflikt: Das Wohl des einen Geschwisterkindes ist nicht gleichbedeutend mit dem Wohl des anderen. Der Eingriff, der zur Spende von Knochenmark- oder peripheren Blutstammzellen notwendig ist, hat im Bezug auf das Spenderkind keine medizinische Indikation. Die Indikationsstellung liegt allein beim Empfängerkind.
Was ist wessen Wohl? Was heißt überhaupt „Wohl“ des Kindes im Allgemeinen und speziell in dieser Situation? Welches sind die Interessen des Spenderkindes (best interest)? Fragen stellen sich zur Freiwilligkeit und ‚informierten Zustimmung’, zum Recht auf Eigentum am Körper, zum Konzept von Gesundheit und Krankheit, zu den Erwartungen und zum Pflichtgefühl. Diese Fragen stehen gleichermaßen im Focus dieses Forschungsprojektes wie die Klärung der besonderen Beziehungskonstellationen zwischen Arzt, Spender- und Empfängerkind, der Familie und Gesellschaft. (Projektförderung Thyssen Stiftung)

Publikation im Druck: Christina Schües / Christoph Rehmann-Sutter (Hg.): Rettende Geschwister. Ethische Aspekte der Knochenmarkspende von Kindern. Münster: Mentis 2015.

Kontakt:
Prof. Dr. Christina Schües
Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung
Universität zu Lübeck
Königsstraße 42, D - 23552 Lübeck
Fon 0451 – 7079 9826, Fax 0451 – 7079 9899
www.imgwf.uni-luebeck.de

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